Bundessozialgericht zum Befreiungsrecht:

Bundessozialgericht zum Befreiungsrecht:

Befreiung von der Renten­ver­sicherungspflicht nicht nur bei appro­ba­tion­spflichtiger Beschäf­ti­gung als Apotheker

Der 5. Sen­at des Bun­dessozial­gerichts (B 5 RE 5/16 R) hat entsch­ieden, dass ein Apothek­er nicht nur dann von der Ver­sicherungspflicht befre­it ist, wenn er tat­säch­lich als appro­biert­er Apothek­er tätig ist; aus­re­ichend ist auch eine andere, nicht berufs­fremde Tätigkeit.

Die Entschei­dung im Orig­inal­text find­en Sie hier: