Bundessozialgericht zum Befreiungsrecht:

Bundessozialgericht zum Befreiungsrecht:

Befrei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht nicht nur bei appro­ba­ti­ons­pflich­ti­ger Beschäf­ti­gung als Apotheker

Der 5. Senat des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (B 5 RE 5/16 R) hat ent­schie­den, dass ein Apo­the­ker nicht nur dann von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreit ist, wenn er tat­säch­lich als appro­bier­ter Apo­the­ker tätig ist; aus­rei­chend ist auch eine ande­re, nicht berufs­frem­de Tätigkeit.

Die Ent­schei­dung im Ori­gi­nal­text fin­den Sie hier:

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