Zur Bewäl­ti­gung des aus der Länger­lebigkeit der Mit­glieder resul­tieren­den Finanzbe­dar­fes wurde im Bericht­s­jahr 2008 die Ein­führung eines Gen­er­a­tio­nen­fak­tors beschlossen. Dieser wird ab dem 01.01.2009 für alle Jahrgänge ab 1950 auf die beste­hende Gesamtrente­nan­wartschaft ange­wandt. Er beträgt 100% für den Geburt­s­jahrgang 1949 und ver­ringert sich in jedem darauf­fol­gen­den Jahrgang um 0,25%-Punkte. Die demografis­che Entwick­lung hat hier­mit Ein­gang in die Renten­formel gefun­den und ent­lastet die Pas­siv­seite der Bilanz. Der Gen­er­a­tio­nen­fak­tor führt damit zu ein­er, vom Geburt­s­jahrgang abhängi­gen, mod­er­at­en Absenkung der Anwartschaft. Eine monatliche Renten­höhe von 2.000,00 EUR ver­ringert sich exem­plar­isch wie folgt:

Der Ein­führung des Gen­er­a­tio­nen­fak­tors liegt die Über­legung zugrunde, den Finanzbe­darf, der aus der Länger­lebigkeit der Mit­glieder resul­tiert, nicht lediglich aus den Erträ­gen der kom­menden Jahre zu finanzieren. Ein solch­es Vorge­hen würde zur Benachteili­gung älter­er Mit­glieder führen. Sie müssten den Finanzierungs­be­darf aus den Beruf­sständis­chen Richttafeln 1997 und aus den Beruf­sständis­chen Richttafeln 2006 mit­tra­gen, obwohl die bio­metrische Belas­tung des Ver­sorgung­w­erkes aus der Länger­lebigkeit, ins­beson­dere der jün­geren Mit­glieder, resul­tiert. Es ist daher erforder­lich, ältere Mit­glieder zu schützen und einen Teil des finanziellen Aufwan­des zur Finanzierung der Länger­lebigkeit über den Demografiefak­tor jahrgangs­be­zo­gen zu verteilen. Das bed­ingt für jün­gere und zukün­ftige Mit­glieder mod­er­ate Anpas­sun­gen in der Anwartschaft.