Beiträge 2019

Beiträge 2019

 

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der Renten­ver­sicherung im Recht­skreis West steigt ab 01. Jan­u­ar 2019 auf 6.700,00 € monatlich (80.400,00 € jährlich). Im Recht­skreis Ost betra­gen die entsprechen­den Werte 6.150,00 € monatlich (73.800,00 € jährlich). Die Bezugs­größe der Sozialver­sicherung – Basiswert für die Bemes­sung der Beiträge wegen nicht erwerb­smäßiger Pflegetätigkeit – steigt im West­en von 3.045,00 € auf 3.115,00 € im Monat, im Osten von 2.695,00 € auf 2.870,00 €.

Beitragssatz:

Das Bun­desk­abi­nett hat die Beitragssatzverord­nung 2019 beschlossen. Sie am 1. Jan­u­ar 2019 in Kraft.
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %.