Beiträge 2023

Beiträge 2023

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der Renten­ver­sicherung im Recht­skreis West steigt ab 01. Jan­u­ar 2023 auf 7.300,00 € monatlich (87.600,00 € jährlich). Im Recht­skreis Ost betra­gen die entsprechen­den Werte 7.100,00 € monatlich (85.200,00 € jährlich). Die Bezugs­größe der Sozialver­sicherung – Basiswert für die Bemes­sung der Beiträge wegen nicht erwerb­smäßiger Pflegetätigkeit – steigt im West­en auf 3.395,00 € im Monat, im Osten steigt er auf 3.290,00 €.

Beitragssatz:

Der Bun­desrat hat den Verord­nungsen­twurf am 25. Novem­ber 2022 beschlossen. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft.
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %.