Beiträge 2024

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Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze der Ren­ten­ver­si­che­rung im Rechts­kreis West steigt ab 01. Janu­ar 2024 auf 7.550,00 € monat­lich (90.600,00 € jähr­lich). Im Rechts­kreis Ost betra­gen die ent­spre­chen­den Wer­te 7.450,00 € monat­lich (89.400,00 € jähr­lich). Die Bezugs­grö­ße der Sozi­al­ver­si­che­rung – Basis­wert für die Bemes­sung der Bei­trä­ge wegen nicht erwerbs­mä­ßi­ger Pfle­ge­tä­tig­keit – steigt im Wes­ten auf 3.535,00 € im Monat, im Osten steigt er auf 3.465,00 €.

Bei­trags­satz:

Die Ver­ord­nung tritt am 1. Janu­ar 2024 in Kraft.
Der Bei­trags­satz beträgt 18,6 %.