Elektronisches Befreiungsverfahren ab 01.01.2023 für alle verpflichtend

Elektronisches Befreiungsverfahren ab 01.01.2023 für alle verpflichtend

Jeder neue Antrag auf Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht muss ab dem 1. Janu­ar 2023 elek­tro­nisch gestellt werden.

Erläu­te­run­gen zu dem ab dem 1. Janu­ar 2023 gel­ten­den, neu­en Ver­fah­ren zur Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht mit­tels ver­pflich­tend elek­tro­ni­scher Antrag­stel­lung für alle berufs­stän­disch ver­si­cher­ten Personen.

FAQ

Was muss ich als Antrag­stel­ler tun?

Jeder neue Antrag auf Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht muss ab dem 1. Janu­ar 2023 elek­tro­nisch gestellt wer­den. Grund­la­ge dafür ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 SGB VI. Schrift­li­che Befrei­ungs­an­trä­ge sind ab dem 1. Janu­ar 2023 nicht mehr möglich.

Unter dem Link: https://av-sh.de/e‑befreiung stel­len wir Ihnen ab 1. Janu­ar 2023 das elek­tro­ni­sche Antrags­for­mu­lar zur Ver­fü­gung. Sie rufen es dort auf, fül­len es aus bzw. beant­wor­ten die gestell­ten Fra­gen durch ein Ankli­cken vor­ge­ge­be­ner Ant­wort­mög­lich­kei­ten oder mit­tels beschreib­ba­rer Fel­der und sen­den die­ses per Click ab. Nut­zen Sie bit­te aus­schließ­lich die­se Anmel­de­mas­ke für die elek­tro­ni­sche Beantragung.

Wie bis­her auch, müs­sen Sie bei jedem Tätig­keits- und/oder Arbeit­ge­ber­wech­sel gegen­über der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) Bund für Ihre aus­ge­üb­te Beschäf­ti­gung als ver­kam­mer­ter Frei­be­ruf­ler einen Befrei­ungs­an­trag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI stellen.

In der zur Ver­fü­gung gestell­ten Anmel­de­mas­ke wer­den Ihnen nach­ein­an­der Fra­gen gestellt, die Sie mit­tels vor­ge­ge­be­ner Ant­wor­ten wie „Ja“/“Nein“, mit­tels vor­ge­ge­be­ner Wör­ter wie den Bezeich­nun­gen der ver­schie­de­nen berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ke oder durch eige­ne Anga­ben beant­wor­ten. Feh­len erfor­der­li­che Anga­ben, so wer­den Sie vom Sys­tem dar­auf hin­ge­wie­sen und um Beant­wor­tung gebeten.

Haben Sie alles voll­stän­dig aus­ge­füllt, kli­cken Sie bit­te auf „Absen­den“. Im Moment des elek­tro­ni­schen Zugangs ist der Befrei­ungs­an­trag rechts­wirk­sam zuge­gan­gen. Das ist recht­lich bedeut­sam wegen der Drei­mo­nats-Antrags­frist des § 6 Abs. 4 SGB VI, nach der eine Befrei­ung nur dann auf ab dem Beginn einer Beschäf­ti­gung gilt, wenn die Befrei­ung bin­nen drei Mona­ten nach Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me bean­tragt wird. Auf das Datum des Zugangs Ihres Antrags bei der DRV Bund kommt es dage­gen nicht an.

Ihr Antrag wird nach Ihrem Absen­den in der Ein­ga­be­mas­ke zur DASBV (Daten­ser­vice für berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen GmbH) als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter wei­ter­ge­lei­tet. Die DASBV wie­der­um lei­tet den Antrag elek­tro­nisch an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wei­ter. Die DRV Bund prüft sodann Ihren Antrag auf Voll­stän­dig­keit und inhalt­lich dar­auf – wie bis­her – ob Sie die Befrei­ungs­vor­aus­set­zun­gen erfül­len oder nicht.

Die DRV Bund sen­det dem Antragssteller/der Antrag­stel­le­rin die Ent­schei­dung über den elek­tro­nisch ein­ge­reich­ten Befrei­ungs­an­trag schrift­lich per pos­ta­li­schem Brief. Das betrifft sowohl posi­tiv erteil­te Befrei­un­gen als auch abge­lehn­te Befreiungsanträge.

Zugleich sen­det die DRV Bund dem Ver­sor­gungs­werk der Apo­the­ker­kam­mer Schles­wig-Hol­stein elek­tro­nisch eine Mit­tei­lung über ihre Entscheidung:

Was muss ich im elek­tro­ni­schen Befrei­ungs­an­trags­for­mu­lar ausfüllen?

Bestimm­te Anga­ben müs­sen im elek­tro­ni­schen Antrags­for­mu­lar pflicht­mä­ßig aus­ge­füllt wer­den, damit die DRV Bund Ihren Antrag über­haupt bear­bei­ten kann.

Pflicht­fel­der im elek­tro­ni­schen Befrei­ungs­an­trag sind:

⦁ Bei Bean­tra­gung über Ein­ga­be­mas­ke: Berufs­grup­pe und Versorgungswerk
⦁ Name und Vor­na­me des Antragstellers/der Antragstellerin/Geschlecht
⦁ Staats­an­ge­hö­rig­keit
⦁ Geburts­na­me (falls abwei­chend vom Nach­na­men) und Geburtsort/Geburtsland und Geburtsdatum
⦁ Mit­glieds­num­mer im Versorgungswerk
⦁ Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer
⦁ Stra­ße und Haus­num­mer, ggf. Adresszusatz
⦁ PLZ und Stadt
⦁ Län­der­kenn­zei­chen

Nicht zwin­gend für die Bear­bei­tung Ihres Befrei­ungs­an­tra­ges ist die Anga­be Ihrer Tele­fon­num­mer und ggf. Ihrer E‑Mail-Adres­se, erleich­tert aber eine Kon­takt­auf­nah­me durch die DRV Bund, falls die­se Rück­fra­gen zu Ihrem Antrag haben sollte.

Wird der Antrag durch einen Bevoll­mäch­tig­ten oder gesetz­li­chen Ver­tre­ters bzw. Berech­tig­ten (z. B. durch einen Betreu­er) gestellt, ist zudem zwin­gend Fol­gen­des zu anzugeben:

⦁ Anre­de
⦁ Name, ggf. Namens­zu­satz, und Vorname
⦁ Titel
⦁ Stra­ße und Hausnummer
⦁ PLZ und Stadt sowie ggf. Län­der­kenn­zei­chen (im Ausland)

Im Wei­te­ren wer­den Anga­ben zu Ihrem Arbeit­ge­ber und zu Ihrer Erwerbs­tä­tig­keit abgefragt:

Nicht zwin­gend, aber emp­feh­lens­wert zur schnel­le­ren Bear­bei­tung des Befrei­ungs­an­trags sind Anga­ben zum Namen und zur Adres­se des Arbeit­ge­bers im In- oder Aus­land. Die Anga­be der Betriebs­stät­te des Arbeit­ge­bers mit ent­spre­chen­der Num­mer ist mög­lich, aber nicht zwin­gend zur Zuord­nung des Arbeit­ge­bers; die­ses Feld kön­nen Sie als Antrag­stel­ler/-in auch überspringen.

Im Wei­te­ren wer­den von Ihnen als Antrag­stel­ler/-in Anga­ben zu Ihrer Erwerbs­tä­tig­keit abgefragt:

⦁ Beginn und ggf. Ende der aus­ge­üb­ten abhän­gi­gen Beschäf­ti­gung oder selb­stän­di­gen Tätigkeit
⦁ Bezeich­nung die­ser Tätig­keit (maxi­mal 70 Zeichen)

Die­se Fel­der beinhal­ten kei­ne Pflicht­an­ga­ben, son­dern frei­wil­li­ge Anga­ben. Für eine schnel­le­re Antrags­be­ar­bei­tung und zur Ver­mei­dung von Rück­fra­gen durch die DRV Bund sind sie wün­schens- und emp­feh­lens­wert.

Es fol­gen Abfra­gen zu den jewei­li­gen, befrei­ungs­fä­hi­gen Berufs­grup­pen. Ant­wor­ten wer­den von Ihnen, der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler, inso­weit zu der Sie selbst betref­fen­den Berufs­grup­pe durch einen Klick auf Bestä­ti­gung oder Ableh­nung der Sie betref­fen­den Berufs­grup­pe („Ich übe eine Tätig­keit aus als …“oder „Nein, kei­ne der oben ange­führ­ten Anga­ben trifft auf mich zu“ oder teil­wei­se „Kei­ne Anga­ben“) gege­ben. Sie selbst tref­fen inso­weit eine Aus­wahl. Die­se Anga­ben sind Pflicht­fel­der, wenn sie als sol­che gekenn­zeich­net sind.

Die fol­gen­de Fra­ge zum Beginn der begehr­ten Befrei­ung ist ein Pflichtfeld.

Eben­so ist die danach fol­gen­de Fra­ge zur Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft (Name der Kam­mer und Beginn der Pflicht­mit­glied­schaft) ein Pflicht­feld, da die­se Mit­glied­schaft eine der wesent­li­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Befrei­ung darstellt.

Beant­wor­tet der Antrag­stel­ler die Fra­ge zur Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft mit einem „Ja“, kann, muss aber nicht der Beginn der Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft ange­ge­ben wer­den (optio­na­les Feld). Jene Anga­be zum Beginn der Pflicht­mit­glied­schaft soll die Antrags­be­ar­bei­tung beschleunigen.

Schließ­lich wer­den im Rah­men der elek­tro­ni­schen Abfra­ge­mas­ke zur Befrei­ung auch Anga­ben zur etwai­gen Aus­übung einer berufs­frem­den Tätig­keit abge­fragt, sofern ein Antrag auf Erstre­ckung einer gül­ti­gen Befrei­ung nach § 6 Absatz 5 Satz 2 SGB VI in Ver­bin­dung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gestellt wer­den soll. Alle Fel­der der „Anga­ben zur aus­ge­üb­ten berufs­frem­den Erwerbs­tä­tig­keit“ sind kei­ne Pflicht­fel­der, etwai­ge Anga­ben die­nen ledig­lich einer schnel­le­ren Antrags­be­ar­bei­tung. Fer­ner wird nach einer zeit­li­chen Begren­zung der berufs­frem­den Tätig­keit gefragt und ein Arbeits­ver­trag für die­se berufs­frem­de Tätig­keit kann, muss aber nicht bei­gefügt wer­den. Auch die­se Anga­be dient der Beschleu­ni­gung der Bearbeitung.

Zudem wird noch bezüg­lich einer Befrei­ung für eine berufs­frem­de Tätig­keit nach einer etwai­gen vor­he­ri­gen Befrei­ung und nach Zei­ten vor Auf­nah­me der berufs­frem­den Beschäf­ti­gung mit gesetz­li­cher Ren­ten­ver­si­che­rung in der DRV Bund gefragt.

Bei Anga­be einer DE-Mail des Antrag­stel­lers ist eine direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on der DRV Bund hier­über mit dem Antrag­stel­ler mög­lich. Auch bestehen Aus­wahl­mög­lich­kei­ten für seh­be­hin­der­ten Personen.