Elektronisches Befreiungsverfahren ab 01.01.2023 für alle verpflichtend

Elektronisches Befreiungsverfahren ab 01.01.2023 für alle verpflichtend

Jeder neue Antrag auf Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht muss ab dem 1. Janu­ar 2023 elek­tro­nisch gestellt werden.

Erläu­te­run­gen zu dem ab dem 1. Janu­ar 2023 gel­ten­den, neu­en Ver­fah­ren zur Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht mit­tels ver­pflich­tend elek­tro­ni­scher Antrag­stel­lung für alle berufs­stän­disch ver­si­cher­ten Personen.

FAQ

Was muss ich als Antrag­stel­ler tun?

Jeder neue Antrag auf Befrei­ung von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht muss ab dem 1. Janu­ar 2023 elek­tro­nisch gestellt wer­den. Grund­la­ge dafür ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 SGB VI. Schrift­li­che Befrei­ungs­an­trä­ge sind ab dem 1. Janu­ar 2023 nicht mehr möglich.

Unter dem Link: https://av-sh.de/e‑befreiung stel­len wir Ihnen ab 1. Janu­ar 2023 das elek­tro­ni­sche Antrags­for­mu­lar zur Ver­fü­gung. Sie rufen es dort auf, fül­len es aus bzw. beant­wor­ten die gestell­ten Fra­gen durch ein Ankli­cken vor­ge­ge­be­ner Ant­wort­mög­lich­kei­ten oder mit­tels beschreib­ba­rer Fel­der und sen­den die­ses per Click ab. Nut­zen Sie bit­te aus­schließ­lich die­se Anmel­de­mas­ke für die elek­tro­ni­sche Beantragung.

Wie bis­her auch, müs­sen Sie bei jedem Tätig­keits- und/oder Arbeit­ge­ber­wech­sel gegen­über der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) Bund für Ihre aus­ge­üb­te Beschäf­ti­gung als ver­kam­mer­ter Frei­be­ruf­ler einen Befrei­ungs­an­trag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI stellen.

In der zur Ver­fü­gung gestell­ten Anmel­de­mas­ke wer­den Ihnen nach­ein­an­der Fra­gen gestellt, die Sie mit­tels vor­ge­ge­be­ner Ant­wor­ten wie „Ja“/“Nein“, mit­tels vor­ge­ge­be­ner Wör­ter wie den Bezeich­nun­gen der ver­schie­de­nen berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ke oder durch eige­ne Anga­ben beant­wor­ten. Feh­len erfor­der­li­che Anga­ben, so wer­den Sie vom Sys­tem dar­auf hin­ge­wie­sen und um Beant­wor­tung gebeten.

Haben Sie alles voll­stän­dig aus­ge­füllt, kli­cken Sie bit­te auf „Absen­den“. Im Moment des elek­tro­ni­schen Zugangs ist der Befrei­ungs­an­trag rechts­wirk­sam zuge­gan­gen. Das ist recht­lich bedeut­sam wegen der Drei­mo­nats-Antrags­frist des § 6 Abs. 4 SGB VI, nach der eine Befrei­ung nur dann auf ab dem Beginn einer Beschäf­ti­gung gilt, wenn die Befrei­ung bin­nen drei Mona­ten nach Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me bean­tragt wird. Auf das Datum des Zugangs Ihres Antrags bei der DRV Bund kommt es dage­gen nicht an.

Ihr Antrag wird nach Ihrem Absen­den in der Ein­ga­be­mas­ke zur DASBV (Daten­ser­vice für berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen GmbH) als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter wei­ter­ge­lei­tet. Die DASBV wie­der­um lei­tet den Antrag elek­tro­nisch an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wei­ter. Die DRV Bund prüft sodann Ihren Antrag auf Voll­stän­dig­keit und inhalt­lich dar­auf – wie bis­her – ob Sie die Befrei­ungs­vor­aus­set­zun­gen erfül­len oder nicht.

Die DRV Bund sen­det dem Antragssteller/der Antrag­stel­le­rin die Ent­schei­dung über den elek­tro­nisch ein­ge­reich­ten Befrei­ungs­an­trag schrift­lich per pos­ta­li­schem Brief. Das betrifft sowohl posi­tiv erteil­te Befrei­un­gen als auch abge­lehn­te Befreiungsanträge.

Zugleich sen­det die DRV Bund dem Ver­sor­gungs­werk der Apo­the­ker­kam­mer Schles­wig-Hol­stein elek­tro­nisch eine Mit­tei­lung über ihre Entscheidung:

Was muss ich im elek­tro­ni­schen Befrei­ungs­an­trags­for­mu­lar ausfüllen?

Bestimm­te Anga­ben müs­sen im elek­tro­ni­schen Antrags­for­mu­lar pflicht­mä­ßig aus­ge­füllt wer­den, damit die DRV Bund Ihren Antrag über­haupt bear­bei­ten kann.

Pflicht­fel­der im elek­tro­ni­schen Befrei­ungs­an­trag sind:

⦁ Bei Bean­tra­gung über Ein­ga­be­mas­ke: Berufs­grup­pe und Versorgungswerk
⦁ Name und Vor­na­me des Antragstellers/der Antragstellerin/Geschlecht
⦁ Staatsangehörigkeit
⦁ Geburts­na­me (falls abwei­chend vom Nach­na­men) und Geburtsort/Geburtsland und Geburtsdatum
⦁ Mit­glieds­num­mer im Versorgungswerk
⦁ Sozialversicherungsnummer
⦁ Stra­ße und Haus­num­mer, ggf. Adresszusatz
⦁ PLZ und Stadt
⦁ Länderkennzeichen

Nicht zwin­gend für die Bear­bei­tung Ihres Befrei­ungs­an­tra­ges ist die Anga­be Ihrer Tele­fon­num­mer und ggf. Ihrer E‑Mail-Adres­se, erleich­tert aber eine Kon­takt­auf­nah­me durch die DRV Bund, falls die­se Rück­fra­gen zu Ihrem Antrag haben sollte.

Wird der Antrag durch einen Bevoll­mäch­tig­ten oder gesetz­li­chen Ver­tre­ters bzw. Berech­tig­ten (z. B. durch einen Betreu­er) gestellt, ist zudem zwin­gend Fol­gen­des zu anzugeben:

⦁ Anre­de
⦁ Name, ggf. Namens­zu­satz, und Vorname
⦁ Titel
⦁ Stra­ße und Hausnummer
⦁ PLZ und Stadt sowie ggf. Län­der­kenn­zei­chen (im Ausland)

Im Wei­te­ren wer­den Anga­ben zu Ihrem Arbeit­ge­ber und zu Ihrer Erwerbs­tä­tig­keit abgefragt:

Nicht zwin­gend, aber emp­feh­lens­wert zur schnel­le­ren Bear­bei­tung des Befrei­ungs­an­trags sind Anga­ben zum Namen und zur Adres­se des Arbeit­ge­bers im In- oder Aus­land. Die Anga­be der Betriebs­stät­te des Arbeit­ge­bers mit ent­spre­chen­der Num­mer ist mög­lich, aber nicht zwin­gend zur Zuord­nung des Arbeit­ge­bers; die­ses Feld kön­nen Sie als Antrag­stel­ler/-in auch überspringen.

Im Wei­te­ren wer­den von Ihnen als Antrag­stel­ler/-in Anga­ben zu Ihrer Erwerbs­tä­tig­keit abgefragt:

⦁ Beginn und ggf. Ende der aus­ge­üb­ten abhän­gi­gen Beschäf­ti­gung oder selb­stän­di­gen Tätigkeit
⦁ Bezeich­nung die­ser Tätig­keit (maxi­mal 70 Zeichen)

Die­se Fel­der beinhal­ten kei­ne Pflicht­an­ga­ben, son­dern frei­wil­li­ge Anga­ben. Für eine schnel­le­re Antrags­be­ar­bei­tung und zur Ver­mei­dung von Rück­fra­gen durch die DRV Bund sind sie wün­schens- und emp­feh­lens­wert.

Es fol­gen Abfra­gen zu den jewei­li­gen, befrei­ungs­fä­hi­gen Berufs­grup­pen. Ant­wor­ten wer­den von Ihnen, der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler, inso­weit zu der Sie selbst betref­fen­den Berufs­grup­pe durch einen Klick auf Bestä­ti­gung oder Ableh­nung der Sie betref­fen­den Berufs­grup­pe („Ich übe eine Tätig­keit aus als …“oder „Nein, kei­ne der oben ange­führ­ten Anga­ben trifft auf mich zu“ oder teil­wei­se „Kei­ne Anga­ben“) gege­ben. Sie selbst tref­fen inso­weit eine Aus­wahl. Die­se Anga­ben sind Pflicht­fel­der, wenn sie als sol­che gekenn­zeich­net sind.

Die fol­gen­de Fra­ge zum Beginn der begehr­ten Befrei­ung ist ein Pflichtfeld.

Eben­so ist die danach fol­gen­de Fra­ge zur Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft (Name der Kam­mer und Beginn der Pflicht­mit­glied­schaft) ein Pflicht­feld, da die­se Mit­glied­schaft eine der wesent­li­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Befrei­ung darstellt.

Beant­wor­tet der Antrag­stel­ler die Fra­ge zur Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft mit einem „Ja“, kann, muss aber nicht der Beginn der Kam­mer­pflicht­mit­glied­schaft ange­ge­ben wer­den (optio­na­les Feld). Jene Anga­be zum Beginn der Pflicht­mit­glied­schaft soll die Antrags­be­ar­bei­tung beschleunigen.

Schließ­lich wer­den im Rah­men der elek­tro­ni­schen Abfra­ge­mas­ke zur Befrei­ung auch Anga­ben zur etwai­gen Aus­übung einer berufs­frem­den Tätig­keit abge­fragt, sofern ein Antrag auf Erstre­ckung einer gül­ti­gen Befrei­ung nach § 6 Absatz 5 Satz 2 SGB VI in Ver­bin­dung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gestellt wer­den soll. Alle Fel­der der „Anga­ben zur aus­ge­üb­ten berufs­frem­den Erwerbs­tä­tig­keit“ sind kei­ne Pflicht­fel­der, etwai­ge Anga­ben die­nen ledig­lich einer schnel­le­ren Antrags­be­ar­bei­tung. Fer­ner wird nach einer zeit­li­chen Begren­zung der berufs­frem­den Tätig­keit gefragt und ein Arbeits­ver­trag für die­se berufs­frem­de Tätig­keit kann, muss aber nicht bei­gefügt wer­den. Auch die­se Anga­be dient der Beschleu­ni­gung der Bearbeitung.

Zudem wird noch bezüg­lich einer Befrei­ung für eine berufs­frem­de Tätig­keit nach einer etwai­gen vor­he­ri­gen Befrei­ung und nach Zei­ten vor Auf­nah­me der berufs­frem­den Beschäf­ti­gung mit gesetz­li­cher Ren­ten­ver­si­che­rung in der DRV Bund gefragt.

Bei Anga­be einer DE-Mail des Antrag­stel­lers ist eine direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on der DRV Bund hier­über mit dem Antrag­stel­ler mög­lich. Auch bestehen Aus­wahl­mög­lich­kei­ten für seh­be­hin­der­ten Personen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Auf dieser Webseite werden Cookies verwendet, um Ihren Besuch auf der Webseite zu speichern. Wir verwenden dabei nur so genannte "Session-Cookies", die eine Funktionalität der Anwendung und Erkennung, ob Cookies zugelassen sind, ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die im Speicher Ihres Internet-Browsers auf dem von Ihnen genutzten Rechner abgelegt werden. Diese werden ausschließlich für die Dauer Ihrer Nutzung unserer Webseite zwischengespeichert. Nach Verlassen der Seite und Schließen Ihres Browsers werden diese Cookies in der Regel gelöscht. Sie können das Setzen von Cookies durch entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern, ohne dass dadurch die Funktionsfähigkeit der Webseite beeinträchtigt wird.

Schließen