Bei­trä­ge

Zur Erfül­lung der Auf­ga­ben wer­den Ver­sor­gungs­ab­ga­ben erho­ben. Die all­ge­mei­ne Ver­sor­gungs­ab­ga­be ent­spricht dem jeweils gel­ten­den Höchst­bei­trag in der all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung. Für Mit­glie­der, deren Brut­to­ar­beits­ein­kom­men oder Brut­to­ar­beits­ent­gelt aus phar­ma­zeu­ti­scher Tätig­keit die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze nicht erreicht, tritt für die Bestim­mung des Bei­tra­ges an die Stel­le der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze das jeweils nach­ge­wie­se­ne Brut­to­ar­beits­ein­kom­men oder Bruttoarbeitsentgelt.

Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze für 2024 beträgt 7.550,00 Euro
Bei­trags­satz 2023 beträgt 18,6 %
all­ge­mei­ne Ver­sor­gungs­ab­ga­be 2024 beträgt 1.404,30 Euro

Bei­spiel­rech­nung:

7.550,00 Euro, der Bei­trags­satz beträgt 18,6 %
7.550,00 Euro x 18,6% = 1.404,30 Euro

Die Apo­the­ker­ver­sor­gung gewährt ihren Mit­glie­dern und deren Hin­ter­blie­be­nen nach Erfül­lung der sat­zungs­mä­ßi­gen Vor­aus­set­zun­gen fol­gen­de Leistungen:

Alters­ren­te
Berufsunfähigkeitsrente
Hinterbliebenenrente
Sterbegeld
Kapitalabfindung