Beiträge
Zur Erfüllung der Aufgaben werden Versorgungsabgaben erhoben. Die allgemeine Versorgungsabgabe entspricht dem jeweils geltenden Höchstbeitrag in der allgemeinen Rentenversicherung. Für Mitglieder, deren Bruttoarbeitseinkommen oder Bruttoarbeitsentgelt aus pharmazeutischer Tätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, tritt für die Bestimmung des Beitrages an die Stelle der Beitragsbemessungsgrenze das jeweils nachgewiesene Bruttoarbeitseinkommen oder Bruttoarbeitsentgelt.
Beitragsbemessungsgrenze für 2024 beträgt 7.550,00 Euro
Beitragssatz 2023 beträgt 18,6 %
allgemeine Versorgungsabgabe 2024 beträgt 1.404,30 Euro
Beispielrechnung:
7.550,00 Euro, der Beitragssatz beträgt 18,6 %
7.550,00 Euro x 18,6% = 1.404,30 Euro
Die Apothekerversorgung gewährt ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der satzungsmäßigen Voraussetzungen folgende Leistungen:
Altersrente
Berufsunfähigkeitsrente
Hinterbliebenenrente
Sterbegeld
Kapitalabfindung