
Regelalter

Jedes Mitglied der Apothekerversorgung hat mit Vollendung des Lebensjahres, das zum Bezug der Regelaltersrente in der allgemeinen Rentenversicherung berechtigt (Regelalter), Anspruch auf lebenslange Altersrente. Das Regelalter ist abhängig vom Geburtsjahr. Die nebenstehende Tabelle informiert Sie über Ihr persönliches Regelalter. Selbstverständlich können Sie Ihre Rente auch früher beziehen. Sollten Sie bereits vor dem 1.1.2012 Mitglied in einem Versorgungswerk geworden sein, können Sie Ihre Altersrente ab dem 60. Lebensjahr beantragen, bei einem späteren Mitgliedschaftsbeginn ab dem 62. Lebensjahr. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist aber nicht ohne Abschläge möglich.