Jedes Mit­glied der Apothek­erver­sorgung hat mit Vol­len­dung des Leben­s­jahres, das zum Bezug der Rege­lal­ter­srente in der all­ge­meinen Renten­ver­sicherung berechtigt (Rege­lal­ter), Anspruch auf lebenslange Alter­srente. Das Rege­lal­ter ist abhängig vom Geburt­s­jahr. Die neben­ste­hende Tabelle informiert Sie über Ihr per­sön­lich­es Rege­lal­ter. Selb­stver­ständlich kön­nen Sie Ihre Rente auch früher beziehen. Soll­ten Sie bere­its vor dem 1.1.2012 Mit­glied in einem Ver­sorgungswerk gewor­den sein, kön­nen Sie Ihre Alter­srente ab dem 60. Leben­s­jahr beantra­gen, bei einem späteren Mit­glied­schafts­be­ginn ab dem 62. Leben­s­jahr. Eine vorzeit­ige Inanspruch­nahme der Alter­srente ist aber nicht ohne Abschläge möglich.