Der Mit­gliederzuwachs im Geschäft­s­jahr 2021 lag deut­lich unter dem Vor­jahres­niveau. Ein Blick in die Ver­gan­gen­heit zeigt, dass der Mit­gliederzu­gang in den einzel­nen Jahren sehr stark schwanken kann. Prog­nosen sind nur schw­er möglich. Die Suche nach den Ursachen gle­icht einem Kaf­feesat­zle­sen. Ob und inwieweit die schon seit mehreren Jahren durch den Beruf­s­stand betriebene poli­tis­che Nach­wuchs­gewin­nung Ein­fluss auf den Neuzu­gang im Ver­sorgungswerk hat, kann nicht mit der Ver­lässlichkeit gesagt wer­den, die für eine verbindliche Prog­noseentschei­dung notwendig ist. Für die nähere Zukun­ft ist aller Voraus­sicht nach mit größeren Verän­derun­gen in den Durch­schnittszahlen nicht zu rech­nen. Die Anzahl der Ver­sorgungsempfänger wird auf­grund des Alter­sauf­baus, ins­beson­dere im Bere­ich der vorge­zo­ge­nen und reg­ulären Alter­sruhegelder, in vorherse­hbarem Rah­men ansteigen; hier­durch bed­ingt wird die Gesamtzahl der aktiv­en Mit­glieder zukün­ftig weit­ge­hend stag­nieren oder sog­ar leicht rück­läu­fig sein.

Ein­er beson­deren Beobach­tung bedarf regelmäßig die Mod­i­fika­tion der geset­zlichen Grund­la­gen für die Beitragser­he­bung. In der nach­fol­gen­den Tabelle sind die Verän­derun­gen vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2022 gegenübergestellt:

Die für 2022 durch den Geset­zge­ber fest­gelegten Para­me­ter für die Beitragser­he­bung lassen ein niedrigeres Beitragsaufkom­men erwarten. Trotz des kon­stan­ten Beitragssatzes in Höhe von 18,6 % wurde aber die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze von 7.100,00 € auf 7.050,00 € abgesenkt.

Über das Jahr 2022 hin­aus kön­nte das Beitragsvol­u­men wieder steigen. Der Beitragssatz wird wahrschein­lich von 18,6 % auf 18,7 % ange­hoben. Das bele­gen Aus­sagen der Deutschen Renten­ver­sicherung in der Bun­desvertreter­ver­samm­lung am 24.06.2021. Möglicher­weise steigt auch wieder die Beitragsbemessungsgrenze.

Eine ver­lässliche Prog­nose der Beitragsen­twick­lung für die Zukun­ft ist nicht möglich. Hin­ter­grund sind schw­er einzuschätzende poli­tis­che Unwäg­barkeit­en. Es wird zwar immer wieder beteuert, den Beitragssatz sta­bil zu hal­ten. Ver­lässliche Aus­sagen über seine Entwick­lung lassen sich hier­aus aber nicht her­leit­en. Dass der Beitragssatz der Renten­ver­sicherung die Gren­ze von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht über­schre­it­et, wurde im Jahr 2019 geset­zlich fix­iert. Das Gesetz über Leis­tungsverbesserung und Sta­bil­isierung in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung sieht diese Hal­telin­ie von 20 % für den Renten­ver­sicherungs­beitrag vor.

Die Her­aus­forderun­gen, vor denen die geset­zliche Renten­ver­sicherung infolge des demografis­chen Wan­dels ste­ht, sprechen grund­sät­zlich für höhere Renten­ver­sicherungs­beiträge. Unkalkulier­bar sind aber poli­tis­che und ins­beson­dere stark ide­ol­o­gisch geprägte Entschei­dun­gen, die auf die Mit­glieder­struk­tur des beruf­sständis­chen Ver­sorgungswerkes Ein­fluss nehmen. Seit Jahren wird durch inter­essierte Kreise ver­sucht, Mit­glieder aus den beruf­sständis­chen Ver­sorgungswerken zugun­sten der geset­zlichen Renten­ver­sicherung auszugliedern. Das bet­rifft ins­beson­dere alle angestell­ten Mit­glieder in den Versorgungswerken.

Vor diesem Hin­ter­grund und im Hin­blick auf die Prog­nose der Mit­gliederzahlen all­ge­mein sowie auf die derzeit poli­tisch angestrebten Bezugs­größen in der Sozialver­sicherung und die wirtschaftlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Beruf­s­stand, ist nach derzeit­i­gen Erken­nt­nis­sen langfristig allen­falls von einem stag­nieren­den Beitragsaufkom­men auszugehen.

Beängsti­gend ist nach wie vor der Rück­gang der Zahl der selb­ständi­gen Mit­glieder, die in der Regel die all­ge­meine Ver­sorgungsab­gabe in die Apothek­erver­sorgung abführen. In den ver­gan­genen 10 Jahren hat die Apothek­erver­sorgung Schleswig-Hol­stein weit über 100 selb­ständi­ge Mit­glieder ver­loren. Zum 31. Dezem­ber 2018 ist die Zahl unter 500 abge­sunken. Zum 31. Dezem­ber 2021 beträgt die Zahl der selb­ständi­gen Mit­glieder nun­mehr lediglich 473. Zum Vor­jahr bedeutet das einen weit­eren Rück­gang um 12 Mit­glieder. Ursache dieses Rück­ganges ist der Umstand, dass die Apotheken­be­triebe, die von älteren Kol­legin­nen und Kol­le­gen am Markt platziert wer­den, vielfach von jün­geren Betrieb­ser­laub­nis­in­hab­ern erwor­ben und als Fil­ial­be­trieb weit­erge­führt wer­den. Hinzu kommt die aktuelle Entwick­lung, dass immer mehr Apotheken­be­triebe schließen, weil sie nicht veräußert wer­den kön­nen. In der Fläche wer­den keine neuen Apotheken gegrün­det. Das wirtschaftliche Risiko wird gescheut. Diese Entwick­lung hat das Poten­zial, das in der Ver­sicherungs­math­e­matik zu berück­sichti­gende Beitragsaufkom­men zu belas­ten. Es fehlen zunehmend Mit­glieder, die die all­ge­meine Ver­sorgungsab­gabe in das Ver­sorgungswerk abführen.

In der Vorauss­chau auf das Jahr 2022 ist aller Voraus­sicht nach mit einem schlechteren Jahre­sergeb­nis zu rech­nen. Das liegt zum einen darin begrün­det, dass das Jahre­sergeb­nis 2021 mit ein­er Net­toren­dite in Höhe von 5,48 % kaum zu übertr­e­f­fen sein wird. Das liegt zum anderen aber auch nach wie vor darin begrün­det, dass sich die Coro­na Pan­demie neg­a­tiv auf die Kap­i­ta­lan­lage auswirken kann. Das­selbe gilt für die belas­ten­den geopoli­tis­chen Ereignisse, wie z. B. den Ukraine-Krieg. Nichts­destotrotz sind die Jahre­sergeb­nisse immer schw­er­er zu prog­nos­tizieren. Son­der­ef­fek­te in einzel­nen Kap­i­ta­lan­lage­bausteinen oder infolge von Umschich­tun­gen in der Kap­i­ta­lan­lage kön­nen in jedem Jahr einen mehr oder weniger deut­lichen pos­i­tiv­en oder neg­a­tiv­en Ein­fluss auf das Jahre­sergeb­nis haben.