Rechnungszins

Rechnungszins

Die Ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tik gerät in kapi­tal­ge­deck­ten Ver­sor­gungs­sys­te­men durch den nach­hal­tig nied­ri­gen Kapi­tal­markt­zins immer wei­ter unter Druck. Der Ren­di­te­ver­lust kann nicht durch eine ufer­lo­se Aus­wei­tung von Risi­ken auf der Aktiv­sei­te aus­ge­gli­chen wer­den. Neben einer mode­ra­ten Risi­ko­aus­wei­tung müs­sen Lösun­gen auf der Pas­siv­sei­te gefun­den wer­den. Das hat die Apo­the­ker­ver­sor­gung Schles­wig-Hol­stein im Geschäfts­jahr 2016 getan. Alle zustän­di­gen Orga­ne und somit der Ver­wal­tungs- und Auf­sichts­aus­schuss der Apo­the­ker­ver­sor­gung sowie die Kam­mer­ver­samm­lung der Apo­the­ker­kam­mer Schles­wig-Hol­stein haben den Rech­nungs­zins für alle Bei­trä­ge ab dem 1. Janu­ar 2017 auf 2 % abge­senkt. Für alle bis zum 31. Dezem­ber 2016 ent­rich­te­ten Bei­trä­ge ver­bleibt es bei dem Rech­nungs­zins in Höhe von 3,65 %. Eine indi­vi­du­el­le Infor­ma­ti­on der Mit­glie­der ist erfolgt. Die Ren­ten­an­wart­schaf­ten  wer­den infol­ge des nied­ri­ge­ren Rech­nungs­zin­ses auf zukünf­ti­ge Bei­trä­ge gerin­ger aus­fal­len. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es sich bei den Leis­tungs­aus­wei­sen um eine Hoch­rech­nung han­delt. Soll­te sich der Kapi­tal­markt wider Erwar­ten posi­tiv ent­wi­ckeln, kann über eine Dyna­mi­sie­rung von Anwart­schaf­ten der abge­senk­te Rech­nungs­zins schritt­wei­se kom­pen­siert wer­den. Die Grund­la­gen der Ent­schei­dungs­fin­dung der zustän­di­gen Orga­ne wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ganz aus­führ­lich in den Geschäfts­be­rich­ten erläutert.