Rechnungszins

Rechnungszins

 

Die Ver­sicherungs­math­e­matik gerät in kap­i­talgedeck­ten Ver­sorgungssys­te­men durch den nach­haltig niedri­gen Kap­i­tal­mark­tzins immer weit­er unter Druck. Der Ren­ditev­er­lust kann nicht durch eine ufer­lose Ausweitung von Risiken auf der Aktiv­seite aus­geglichen wer­den. Neben ein­er mod­er­at­en Risikoausweitung müssen Lösun­gen auf der Pas­siv­seite gefun­den wer­den. Das hat die Apothek­erver­sorgung Schleswig-Hol­stein im Geschäft­s­jahr 2016 getan. Alle zuständi­gen Organe und somit der Ver­wal­tungs- und Auf­sicht­sauss­chuss der Apothek­erver­sorgung sowie die Kam­merver­samm­lung der Apothek­erkam­mer Schleswig-Hol­stein haben den Rech­nungszins für alle Beiträge ab dem 1. Jan­u­ar 2017 auf 2 % abge­senkt. Für alle bis zum 31. Dezem­ber 2016 entrichteten Beiträge verbleibt es bei dem Rech­nungszins in Höhe von 3,65 %. Eine indi­vidu­elle Infor­ma­tion der Mit­glieder ist erfol­gt. Die Rente­nan­wartschaften wer­den infolge des niedrigeren Rech­nungszins­es auf zukün­ftige Beiträge geringer aus­fall­en. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Leis­tungsausweisen um eine Hochrech­nung han­delt. Sollte sich der Kap­i­tal­markt wider Erwarten pos­i­tiv entwick­eln, kann über eine Dynamisierung von Anwartschaften der abge­senk­te Rech­nungszins schrit­tweise kom­pen­siert wer­den. Die Grund­la­gen der Entschei­dungs­find­ung der zuständi­gen Organe wur­den in den ver­gan­genen Jahren ganz aus­führlich in den Geschäfts­bericht­en erläutert.