Die Versicherungsmathematik gerät in kapitalgedeckten Versorgungssystemen durch den nachhaltig niedrigen Kapitalmarktzins immer weiter unter Druck. Der Renditeverlust kann nicht durch eine uferlose Ausweitung von Risiken auf der Aktivseite ausgeglichen werden. Neben einer moderaten Risikoausweitung müssen Lösungen auf der Passivseite gefunden werden. Das hat die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein im Geschäftsjahr 2016 getan. Alle zuständigen Organe und somit der Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss der Apothekerversorgung sowie die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein haben den Rechnungszins für alle Beiträge ab dem 1. Januar 2017 auf 2 % abgesenkt. Für alle bis zum 31. Dezember 2016 entrichteten Beiträge verbleibt es bei dem Rechnungszins in Höhe von 3,65 %. Eine individuelle Information der Mitglieder ist erfolgt. Die Rentenanwartschaften werden infolge des niedrigeren Rechnungszinses auf zukünftige Beiträge geringer ausfallen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Leistungsausweisen um eine Hochrechnung handelt. Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten positiv entwickeln, kann über eine Dynamisierung von Anwartschaften der abgesenkte Rechnungszins schrittweise kompensiert werden. Die Grundlagen der Entscheidungsfindung der zuständigen Organe wurden in den vergangenen Jahren ganz ausführlich in den Geschäftsberichten erläutert.