Beitragspflicht bei Krankengeldbezug

Beitragspflicht bei Krankengeldbezug

Die voll­stän­di­ge Neu­fas­sung der Sat­zun­gen wur­de zum Anlass genom­men, wei­te­re The­men zu bear­bei­ten. Her­vorzuheben ist die Ver­an­ke­rung der Bei­trags­pflicht für die Emp­fän­ger von Kran­ken- oder Ver­letz­ten­geld sowie für die Mit­glie­der, die von der all­ge­mei­nen Rentenversi­cherung befreit sind und als Pfle­ge­per­so­nen im Sin­ne der Pfle­ge­ver­si­che­rung tätig sind. Emp­fän­ger von Kran­ken­geld aus der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung oder Ver­letz­ten­geld ent­rich­ten Ver­sor­gungs­ab­ga­ben in Höhe des hal­ben Bei­trags­sat­zes der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Emp­fän­ger von Kran­ken­geld aus der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zah­len die Ver­sor­gungs­ab­ga­be in Höhe des (vol­len) Bei­trags­sat­zes, der ent­spre­chend dem Recht der all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung in die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung zu zah­len wäre. Grund­la­ge der Berech­nung ist die Mit­tei­lung der Kran­ken­kas­se. Die Mög­lich­keit der Antrag­stel­lung nach § 47a SGB V bei der zustän­di­gen Kran­ken­kas­se bleibt davon unberührt.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Auf dieser Webseite werden Cookies verwendet, um Ihren Besuch auf der Webseite zu speichern. Wir verwenden dabei nur so genannte "Session-Cookies", die eine Funktionalität der Anwendung und Erkennung, ob Cookies zugelassen sind, ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die im Speicher Ihres Internet-Browsers auf dem von Ihnen genutzten Rechner abgelegt werden. Diese werden ausschließlich für die Dauer Ihrer Nutzung unserer Webseite zwischengespeichert. Nach Verlassen der Seite und Schließen Ihres Browsers werden diese Cookies in der Regel gelöscht. Sie können das Setzen von Cookies durch entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern, ohne dass dadurch die Funktionsfähigkeit der Webseite beeinträchtigt wird.

Schließen