Beiträge 2022

Beiträge 2022

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der Renten­ver­sicherung im Recht­skreis West sinkt ab 01. Jan­u­ar 2022 auf 7.050,00 € monatlich (84.600,00 € jährlich). Im Recht­skreis Ost betra­gen die entsprechen­den Werte 6.750,00 € monatlich (81.000,00 € jährlich). Die Bezugs­größe der Sozialver­sicherung – Basiswert für die Bemes­sung der Beiträge wegen nicht erwerb­smäßiger Pflegetätigkeit – verbleibt im West­en auf 3.290,00 € im Monat, im Osten steigt sie von 3.115,00 € auf 3.150,00 €.

Beitragssatz:

Das Bun­desk­abi­nett hat den Verord­nungsen­twurf am 26. Novem­ber 2021 beschlossen. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft.
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %.