Beiträge 2021

Beiträge 2021

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der Renten­ver­sicherung im Recht­skreis West steigt ab 01. Jan­u­ar 2021 auf 7.100,00 € monatlich (85.200,00 € jährlich). Im Recht­skreis Ost betra­gen die entsprechen­den Werte 6.700,00 € monatlich (80.400,00 € jährlich). Die Bezugs­größe der Sozialver­sicherung – Basiswert für die Bemes­sung der Beiträge wegen nicht erwerb­smäßiger Pflegetätigkeit – steigt im West­en von 3.185,00 € auf 3.290,00 € im Monat, im Osten von 3.010,00 € auf 3.115,00 €.

Beitragssatz:

Das Bun­desk­abi­nett hat den Verord­nungsen­twurf am 27. Novem­ber 2020 beschlossen. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2021 in Kraft.
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %.