Beiträge 2018

Beiträge 2018

 

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze:

Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der Renten­ver­sicherung im Recht­skreis West steigt ab 01. Jan­u­ar 2018 auf 6.500 ‚00 € monatlich (78.000,00 € jährlich). Im Recht­skreis Ost betra­gen die entsprechen­den Werte 5.800,00 € monatlich (69.600,00 € jährlich). Die Bezugs­größe der Sozialver­sicherung – Basiswert für die Bemes­sung der Beiträge wegen nicht erwerb­smäßiger Pflegetätigkeit – steigt im West­en von 2.975,00 € auf 3.045,00 € im Monat, im Osten von 2.660,00 € auf 2.695,00 €.

Beitragssatz:

Das Bun­desk­abi­nett hat die Beitragssatzverord­nung 2018 beschlossen. Vor­be­haltlich der Zus­tim­mung des Bun­desrates tritt sie am 1. Jan­u­ar 2018 in Kraft.
Der Beitragssatz sinkt damit auf 18,6 %.