Beiträge

Zur Erfül­lung der Auf­gaben wer­den Ver­sorgungsab­gaben erhoben. Die all­ge­meine Ver­sorgungsab­gabe entspricht dem jew­eils gel­tenden Höch­st­beitrag in der all­ge­meinen Renten­ver­sicherung. Für Mit­glieder, deren Brut­toar­beit­seinkom­men oder Brut­toar­beit­sent­gelt aus phar­mazeutis­ch­er Tätigkeit die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze nicht erre­icht, tritt für die Bes­tim­mung des Beitrages an die Stelle der Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze das jew­eils nachgewiesene Brut­toar­beit­seinkom­men oder Bruttoarbeitsentgelt.

Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze für 2024 beträgt 7.550,00 Euro
Beitragssatz 2023 beträgt 18,6 %
all­ge­meine Ver­sorgungsab­gabe 2024 beträgt 1.404,30 Euro

Beispiel­rech­nung:

7.550,00 Euro, der Beitragssatz beträgt 18,6 %
7.550,00 Euro x 18,6% = 1.404,30 Euro

Die Apothek­erver­sorgung gewährt ihren Mit­gliedern und deren Hin­terbliebe­nen nach Erfül­lung der satzungsmäßi­gen Voraus­set­zun­gen fol­gende Leistungen:

Alter­srente
Berufsunfähigkeitsrente
Hinterbliebenenrente
Sterbegeld
Kapitalabfindung