Jedes Mit­glied der Apo­the­ker­ver­sor­gung hat mit Voll­endung des Lebens­jah­res, das zum Bezug der Regel­al­ters­ren­te in der all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung berech­tigt (Regel­al­ter), Anspruch auf lebens­lan­ge Alters­ren­te. Das Regel­al­ter ist abhän­gig vom Geburts­jahr. Die neben­ste­hen­de Tabel­le infor­miert Sie über Ihr per­sön­li­ches Regel­al­ter. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie Ihre Ren­te auch frü­her bezie­hen. Soll­ten Sie bereits vor dem 1.1.2012 Mit­glied in einem Ver­sor­gungs­werk gewor­den sein, kön­nen Sie Ihre Alters­ren­te ab dem 60. Lebens­jahr bean­tra­gen, bei einem spä­te­ren Mit­glied­schafts­be­ginn ab dem 62. Lebens­jahr. Eine vor­zei­ti­ge Inan­spruch­nah­me der Alters­ren­te ist aber nicht ohne Abschlä­ge möglich.