Zur Bewäl­ti­gung des aus der Län­ger­le­big­keit der Mit­glie­der resul­tie­ren­den Finanz­be­dar­fes wur­de im Berichts­jahr 2008 die Ein­füh­rung eines Genera­tio­nen­fak­tors beschlos­sen. Die­ser wird ab dem 01.01.2009 für alle Jahr­gän­ge ab 1950 auf die bestehen­de Gesamt­ren­ten­an­wart­schaft ange­wandt. Er beträgt 100% für den Geburts­jahr­gang 1949 und ver­rin­gert sich in jedem dar­auf­fol­gen­den Jahr­gang um 0,25%-Punkte. Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung hat hier­mit Ein­gang in die Ren­ten­for­mel gefun­den und ent­las­tet die Pas­siv­sei­te der Bilanz. Der Genera­tio­nen­fak­tor führt damit zu einer, vom Geburts­jahr­gang abhän­gi­gen, mode­ra­ten Absen­kung der Anwart­schaft. Eine monat­li­che Ren­ten­hö­he von 2.000,00 EUR ver­rin­gert sich exem­pla­risch wie folgt:

Der Ein­füh­rung des Genera­tio­nen­fak­tors liegt die Über­le­gung zugrun­de, den Finanz­be­darf, der aus der Län­ger­le­big­keit der Mit­glie­der resul­tiert, nicht ledig­lich aus den Erträ­gen der kom­men­den Jah­re zu finan­zie­ren. Ein sol­ches Vor­ge­hen wür­de zur Benach­tei­li­gung älte­rer Mit­glie­der füh­ren. Sie müss­ten den Finan­zie­rungs­be­darf aus den Berufs­stän­di­schen Richt­ta­feln 1997 und aus den Berufs­stän­di­schen Richt­ta­feln 2006 mit­tra­gen, obwohl die bio­me­tri­sche Belas­tung des Ver­sor­gung­wer­kes aus der Län­ger­le­big­keit, ins­be­son­de­re der jün­ge­ren Mit­glie­der, resul­tiert. Es ist daher erfor­der­lich, älte­re Mit­glie­der zu schüt­zen und einen Teil des finan­zi­el­len Auf­wan­des zur Finan­zie­rung der Län­ger­le­big­keit über den Demo­gra­fie­fak­tor jahr­gangs­be­zo­gen zu ver­tei­len. Das bedingt für jün­ge­re und zukünf­ti­ge Mit­glie­der mode­ra­te Anpas­sun­gen in der Anwartschaft.