Der Mit­glie­der­zu­wachs im Geschäfts­jahr 2021 lag deut­lich unter dem Vor­jah­res­ni­veau. Ein Blick in die Ver­gan­gen­heit zeigt, dass der Mit­glie­der­zu­gang in den ein­zel­nen Jah­ren sehr stark schwan­ken kann. Pro­gno­sen sind nur schwer mög­lich. Die Suche nach den Ursa­chen gleicht einem Kaf­fee­satz­le­sen. Ob und inwie­weit die schon seit meh­re­ren Jah­ren durch den Berufs­stand betrie­be­ne poli­ti­sche Nach­wuchs­ge­win­nung Ein­fluss auf den Neu­zu­gang im Ver­sor­gungs­werk hat, kann nicht mit der Ver­läss­lich­keit gesagt wer­den, die für eine ver­bind­li­che Pro­gno­se­ent­schei­dung not­wen­dig ist. Für die nähe­re Zukunft ist aller Vor­aus­sicht nach mit grö­ße­ren Ver­än­de­run­gen in den Durch­schnitts­zah­len nicht zu rech­nen. Die Anzahl der Ver­sor­gungs­emp­fän­ger wird auf­grund des Alters­auf­baus, ins­be­son­de­re im Bereich der vor­ge­zo­ge­nen und regu­lä­ren Alters­ru­he­gel­der, in vor­her­seh­ba­rem Rah­men anstei­gen; hier­durch bedingt wird die Gesamt­zahl der akti­ven Mit­glie­der zukünf­tig weit­ge­hend sta­gnie­ren oder sogar leicht rück­läu­fig sein.

Einer beson­de­ren Beob­ach­tung bedarf regel­mä­ßig die Modi­fi­ka­ti­on der gesetz­li­chen Grund­la­gen für die Bei­trags­er­he­bung. In der nach­fol­gen­den Tabel­le sind die Ver­än­de­run­gen vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2022 gegenübergestellt:

Die für 2022 durch den Gesetz­ge­ber fest­ge­leg­ten Para­me­ter für die Bei­trags­er­he­bung las­sen ein nied­ri­ge­res Bei­trags­auf­kom­men erwar­ten. Trotz des kon­stan­ten Bei­trags­sat­zes in Höhe von 18,6 % wur­de aber die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 7.100,00 € auf 7.050,00 € abgesenkt.

Über das Jahr 2022 hin­aus könn­te das Bei­trags­vo­lu­men wie­der stei­gen. Der Bei­trags­satz wird wahr­schein­lich von 18,6 % auf 18,7 % ange­ho­ben. Das bele­gen Aus­sa­gen der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in der Bun­des­ver­tre­ter­ver­samm­lung am 24.06.2021. Mög­li­cher­wei­se steigt auch wie­der die Beitragsbemessungsgrenze.

Eine ver­läss­li­che Pro­gno­se der Bei­trags­ent­wick­lung für die Zukunft ist nicht mög­lich. Hin­ter­grund sind schwer ein­zu­schät­zen­de poli­ti­sche Unwäg­bar­kei­ten. Es wird zwar immer wie­der beteu­ert, den Bei­trags­satz sta­bil zu hal­ten. Ver­läss­li­che Aus­sa­gen über sei­ne Ent­wick­lung las­sen sich hier­aus aber nicht her­lei­ten. Dass der Bei­trags­satz der Ren­ten­ver­si­che­rung die Gren­ze von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht über­schrei­tet, wur­de im Jahr 2019 gesetz­lich fixiert. Das Gesetz über Leis­tungs­ver­bes­se­rung und Sta­bi­li­sie­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sieht die­se Hal­te­li­nie von 20 % für den Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trag vor.

Die Her­aus­for­de­run­gen, vor denen die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung infol­ge des demo­gra­fi­schen Wan­dels steht, spre­chen grund­sätz­lich für höhe­re Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Unkal­ku­lier­bar sind aber poli­ti­sche und ins­be­son­de­re stark ideo­lo­gisch gepräg­te Ent­schei­dun­gen, die auf die Mit­glie­der­struk­tur des berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­kes Ein­fluss neh­men. Seit Jah­ren wird durch inter­es­sier­te Krei­se ver­sucht, Mit­glie­der aus den berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken zuguns­ten der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­zu­glie­dern. Das betrifft ins­be­son­de­re alle ange­stell­ten Mit­glie­der in den Versorgungswerken.

Vor die­sem Hin­ter­grund und im Hin­blick auf die Pro­gno­se der Mit­glie­der­zah­len all­ge­mein sowie auf die der­zeit poli­tisch ange­streb­ten Bezugs­grö­ßen in der Sozi­al­ver­si­che­rung und die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für den Berufs­stand, ist nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen lang­fris­tig allen­falls von einem sta­gnie­ren­den Bei­trags­auf­kom­men auszugehen.

Beängs­ti­gend ist nach wie vor der Rück­gang der Zahl der selb­stän­di­gen Mit­glie­der, die in der Regel die all­ge­mei­ne Ver­sor­gungs­ab­ga­be in die Apo­the­ker­ver­sor­gung abfüh­ren. In den ver­gan­ge­nen 10 Jah­ren hat die Apo­the­ker­ver­sor­gung Schles­wig-Hol­stein weit über 100 selb­stän­di­ge Mit­glie­der ver­lo­ren. Zum 31. Dezem­ber 2018 ist die Zahl unter 500 abge­sun­ken. Zum 31. Dezem­ber 2021 beträgt die Zahl der selb­stän­di­gen Mit­glie­der nun­mehr ledig­lich 473. Zum Vor­jahr bedeu­tet das einen wei­te­ren Rück­gang um 12 Mit­glie­der. Ursa­che die­ses Rück­gan­ges ist der Umstand, dass die Apo­the­ken­be­trie­be, die von älte­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen am Markt plat­ziert wer­den, viel­fach von jün­ge­ren Betriebs­er­laub­nis­in­ha­bern erwor­ben und als Fili­al­be­trieb wei­ter­ge­führt wer­den. Hin­zu kommt die aktu­el­le Ent­wick­lung, dass immer mehr Apo­the­ken­be­trie­be schlie­ßen, weil sie nicht ver­äu­ßert wer­den kön­nen. In der Flä­che wer­den kei­ne neu­en Apo­the­ken gegrün­det. Das wirt­schaft­li­che Risi­ko wird gescheut. Die­se Ent­wick­lung hat das Poten­zi­al, das in der Ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tik zu berück­sich­ti­gen­de Bei­trags­auf­kom­men zu belas­ten. Es feh­len zuneh­mend Mit­glie­der, die die all­ge­mei­ne Ver­sor­gungs­ab­ga­be in das Ver­sor­gungs­werk abführen.

In der Vor­aus­schau auf das Jahr 2022 ist aller Vor­aus­sicht nach mit einem schlech­te­ren Jah­res­er­geb­nis zu rech­nen. Das liegt zum einen dar­in begrün­det, dass das Jah­res­er­geb­nis 2021 mit einer Net­to­ren­di­te in Höhe von 5,48 % kaum zu über­tref­fen sein wird. Das liegt zum ande­ren aber auch nach wie vor dar­in begrün­det, dass sich die Coro­na Pan­de­mie nega­tiv auf die Kapi­tal­an­la­ge aus­wir­ken kann. Das­sel­be gilt für die belas­ten­den geo­po­li­ti­schen Ereig­nis­se, wie z. B. den Ukrai­ne-Krieg. Nichts­des­to­trotz sind die Jah­res­er­geb­nis­se immer schwe­rer zu pro­gnos­ti­zie­ren. Son­der­ef­fek­te in ein­zel­nen Kapi­tal­an­la­ge­bau­stei­nen oder infol­ge von Umschich­tun­gen in der Kapi­tal­an­la­ge kön­nen in jedem Jahr einen mehr oder weni­ger deut­li­chen posi­ti­ven oder nega­ti­ven Ein­fluss auf das Jah­res­er­geb­nis haben.