Der Mitgliederzuwachs im Geschäftsjahr 2021 lag deutlich unter dem Vorjahresniveau. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass der Mitgliederzugang in den einzelnen Jahren sehr stark schwanken kann. Prognosen sind nur schwer möglich. Die Suche nach den Ursachen gleicht einem Kaffeesatzlesen. Ob und inwieweit die schon seit mehreren Jahren durch den Berufsstand betriebene politische Nachwuchsgewinnung Einfluss auf den Neuzugang im Versorgungswerk hat, kann nicht mit der Verlässlichkeit gesagt werden, die für eine verbindliche Prognoseentscheidung notwendig ist. Für die nähere Zukunft ist aller Voraussicht nach mit größeren Veränderungen in den Durchschnittszahlen nicht zu rechnen. Die Anzahl der Versorgungsempfänger wird aufgrund des Altersaufbaus, insbesondere im Bereich der vorgezogenen und regulären Altersruhegelder, in vorhersehbarem Rahmen ansteigen; hierdurch bedingt wird die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder zukünftig weitgehend stagnieren oder sogar leicht rückläufig sein.
Einer besonderen Beobachtung bedarf regelmäßig die Modifikation der gesetzlichen Grundlagen für die Beitragserhebung. In der nachfolgenden Tabelle sind die Veränderungen vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2022 gegenübergestellt:
Die für 2022 durch den Gesetzgeber festgelegten Parameter für die Beitragserhebung lassen ein niedrigeres Beitragsaufkommen erwarten. Trotz des konstanten Beitragssatzes in Höhe von 18,6 % wurde aber die Beitragsbemessungsgrenze von 7.100,00 € auf 7.050,00 € abgesenkt.
Über das Jahr 2022 hinaus könnte das Beitragsvolumen wieder steigen. Der Beitragssatz wird wahrscheinlich von 18,6 % auf 18,7 % angehoben. Das belegen Aussagen der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesvertreterversammlung am 24.06.2021. Möglicherweise steigt auch wieder die Beitragsbemessungsgrenze.
Eine verlässliche Prognose der Beitragsentwicklung für die Zukunft ist nicht möglich. Hintergrund sind schwer einzuschätzende politische Unwägbarkeiten. Es wird zwar immer wieder beteuert, den Beitragssatz stabil zu halten. Verlässliche Aussagen über seine Entwicklung lassen sich hieraus aber nicht herleiten. Dass der Beitragssatz der Rentenversicherung die Grenze von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht überschreitet, wurde im Jahr 2019 gesetzlich fixiert. Das Gesetz über Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht diese Haltelinie von 20 % für den Rentenversicherungsbeitrag vor.
Die Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rentenversicherung infolge des demografischen Wandels steht, sprechen grundsätzlich für höhere Rentenversicherungsbeiträge. Unkalkulierbar sind aber politische und insbesondere stark ideologisch geprägte Entscheidungen, die auf die Mitgliederstruktur des berufsständischen Versorgungswerkes Einfluss nehmen. Seit Jahren wird durch interessierte Kreise versucht, Mitglieder aus den berufsständischen Versorgungswerken zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung auszugliedern. Das betrifft insbesondere alle angestellten Mitglieder in den Versorgungswerken.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Prognose der Mitgliederzahlen allgemein sowie auf die derzeit politisch angestrebten Bezugsgrößen in der Sozialversicherung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Berufsstand, ist nach derzeitigen Erkenntnissen langfristig allenfalls von einem stagnierenden Beitragsaufkommen auszugehen.
Beängstigend ist nach wie vor der Rückgang der Zahl der selbständigen Mitglieder, die in der Regel die allgemeine Versorgungsabgabe in die Apothekerversorgung abführen. In den vergangenen 10 Jahren hat die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein weit über 100 selbständige Mitglieder verloren. Zum 31. Dezember 2018 ist die Zahl unter 500 abgesunken. Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Zahl der selbständigen Mitglieder nunmehr lediglich 473. Zum Vorjahr bedeutet das einen weiteren Rückgang um 12 Mitglieder. Ursache dieses Rückganges ist der Umstand, dass die Apothekenbetriebe, die von älteren Kolleginnen und Kollegen am Markt platziert werden, vielfach von jüngeren Betriebserlaubnisinhabern erworben und als Filialbetrieb weitergeführt werden. Hinzu kommt die aktuelle Entwicklung, dass immer mehr Apothekenbetriebe schließen, weil sie nicht veräußert werden können. In der Fläche werden keine neuen Apotheken gegründet. Das wirtschaftliche Risiko wird gescheut. Diese Entwicklung hat das Potenzial, das in der Versicherungsmathematik zu berücksichtigende Beitragsaufkommen zu belasten. Es fehlen zunehmend Mitglieder, die die allgemeine Versorgungsabgabe in das Versorgungswerk abführen.
In der Vorausschau auf das Jahr 2022 ist aller Voraussicht nach mit einem schlechteren Jahresergebnis zu rechnen. Das liegt zum einen darin begründet, dass das Jahresergebnis 2021 mit einer Nettorendite in Höhe von 5,48 % kaum zu übertreffen sein wird. Das liegt zum anderen aber auch nach wie vor darin begründet, dass sich die Corona Pandemie negativ auf die Kapitalanlage auswirken kann. Dasselbe gilt für die belastenden geopolitischen Ereignisse, wie z. B. den Ukraine-Krieg. Nichtsdestotrotz sind die Jahresergebnisse immer schwerer zu prognostizieren. Sondereffekte in einzelnen Kapitalanlagebausteinen oder infolge von Umschichtungen in der Kapitalanlage können in jedem Jahr einen mehr oder weniger deutlichen positiven oder negativen Einfluss auf das Jahresergebnis haben.